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Wohnungsabnahme

Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?

  • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
  • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...)
  • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)?
  • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle)
  • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Bestehen noch Mietzinsausstände?
  • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart?

Tarif

Pro Std. Fr. 120.00, Protokoll Fr. 10.00, Autokm Fr. 0.70

Wohnungsabnahmen

HEV Burgdorf und Trachselwald
LUBANA AG
Fischermätteliweg 19
3400 Burgdorf
Telefon G. 034 422 00 88

Schalteröffnungszeiten

Montag - Freitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Telefonauskünfte

Montag - Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

  • Persönliche Beratung nur nach vorgängiger Terminvereinbarung
  • Der Formularverkauf des HEV Burgdorf/Trachselwald ist bei der Geschäftsstelle am Fischermätteliweg 19 oder in den Büros des Notariats Häusermann + Partner an der Sägegasse 28 in Burgdorf möglich. Zusätzlich ist der Bezug von ausgewählten Formularen auch jederzeit online über die Sektion oder den HEV Schweiz möglich.

Wohnungsabgabe
BILD: CREATIVE COLLECTION

Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
BILD: Alex Varlakov/123RF.COM

Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.