In diesem Kurs werden die technischen Voraussetzungen, das Vorgehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Einrichten von Ladestationen für Elektroautos in einer bestehenden Einstellhalle im Stockwerkeigentum beziehungsweise Miteigentum erläutert.
Themen:
Stockwerkeigentümer/Miteigentümer sowie Verwalter von bestehenden Einstellhallen.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eintreffen berücksichtigt. Anmeldeschluss ist 10 Tage vor Kursbeginn (spätere Anmeldungen werden nur bei entsprechenden Platzverhältnissen noch berücksichtigt). Annullierungen vor Anmeldeschluss sind ohne Kostenfolge. Im übrigen gilt das Reglement über die Rückerstattung von Kursgeldern des HEV Schweiz.